Bildungsgutscheine für Nachhilfe bei der Lernzuflucht
So erreichen alle Schüler mit Bildungsgutschein ihr Jahrgangsziel mit Nachhilfe
Seit Mitte 2011 unterstützt die Lernzuflucht Hagen im Rahmen des Bildungspakets Schüler mit Lernproblemen. Diese Lernförderung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn das aktuelle schulische Ziel, z.B. die Versetzung, gefährdet ist und somit ein Bildungsgutschein für Nachhilfe von der entsprechenden Stelle ausgestellt wird.
Informationen zur Nachhilfe bei der Lernzuflucht

Alle Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag kommen für Bildungsgutschein-Nachhilfe in Frage
Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Förderung. Auch wer Gelder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem sind Leistungen des Bildungspakets nach dem Sozialgesetzbuch möglich, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine Leistungen beziehen, jedoch nicht genug Geld vorhanden ist, um alle wichtigen Schulbelange zu bezahlen.

Erfüllen Sie eine der folgenden Bedingungen für Nachhilfe mit dem Bildungsgutschein?
Nachhilfe Bildung und Teilhabe möglich für folgende Anspruchsgrundlagen:
- Arbeitslosengeld II (ALG II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Kinderzuschlag (KiZ)
- Sozialgeld (SGB II)
- Wohngeld (WoGG)
- AsylbwerberInnen (AsylbLG)
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Wir helfen diskret, kostenfrei und unverbindlich weiter!
Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter 02331-624403 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an buero@lernzuflucht.de
Sie haben Ihren Wohnort in Hagen? Dann ist hier der Link zu Informationen für den Bildungsgutschein für Sie!
Stadt Hagen – Bildung und Teilhabe – Bildungsgutscheine
Steigerung: Gutsein, Gutschein, Guthaben.
© Manfred Hinrich (1926 – 2015), Dr. phil., deutscher Philosoph, Philologe, Lehrer, Journalist, Kinderliederautor, Aphoristiker und Schriftsteller
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann.

Pro Fach werden Erstgutscheine und später Folgegutscheine bewilligt
Es wird für jedes einzelne kritische Fach ein Erstgutschein ausgestellt, damit die Nachhilfe starten kann. Damit eine dauerhafte Förderung erfolgen kann, werden jeweils noch zwei Folgegutscheine gewährt, die dann auch im selben Schuljahr gültig sind. Geben Sie von Anfang an alle schwachen Fächer an. Dann bekommen Sie im Handumdrehen die notwendige Förderung durch den Bildungsgutschein für das gesamte Schuljahr. Da wir schon etliche Schüler dieser Gruppe unterrichtet haben, können wir nur dazu ermuntern, das Recht darauf in Anspruch zu nehmen – es lohnt sich!

Bei uns zahlen Sie keinen Cent hinzu – und das für die selbe Leistung wie bei Selbstzahlern!
Bitte sprechen Sie uns an, so dass wir Sie über Details unseres Angebots informieren können. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfragen mit der nötigen Diskretion. Die Schüler mit und ohne Bildungsgutschein sind bei uns absolut gleich gestellt und profitieren von allen Vorteilen unseres Unterrichts uneingeschränkt. Sie müssen keinen Cent hinzuzahlen. Die für Sie ausgestellten Gutscheine genügen voll und ganz.

Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns unter 02331-624403 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an buero@lernzuflucht.de
Weitere Informationen auch aus offizieller Quelle
Weitere Informationen vom Ministerium gibt es auf folgender Seite: